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Arbeitsschutz

Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen mit integrierten Arbeitsschutz im Gesundheitswesen (qu.int.as)

Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz
(Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

Jede Einrichtung im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege ist auf qualifizierte, gesunde und motivierte Mitarbeiter angewiesen. Mit qu.int.as möchte die BGW im Rahmen des Präventionsauftrags die Unternehmen dabei unterstützen, Unfälle, Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Krankheiten Ihrer Mitarbeiter zu vermeiden.

Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz als erfolgreiches Komplettpaket
qu.int.as steht für die zertifizierbare Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Qualitätsmanagementsysteme. Als erste und bislang einzige Berufsgenossenschaft hat die BGW dazu ein Angebot entwickelt. Mit qu.int.as wird Arbeitsschutz zur Führungsaufgabe und im internen Qualitätsmanagement bei allen Betriebsabläufen berücksichtigt.
Es gehört zu den gelisteten Arbeitsschutz-Modellen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA).

 

Die Managementanforderungen der BGW (MAAS-BGW) zum Arbeitsschutz wurden zur Integration in das QM-Modell nach DIN EN ISO 9001:2000 entwickelt. Sie sind seit dem 01.07.2004 in Kraft.

Die MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001 orientieren sich im Aufbau an der Struktur des QM-Modells.
Die Anforderungen sind ebenfalls in acht Abschnitte gegliedert und begrifflich an die DIN EN ISO 9001 angelehnt.

Die Anforderungen sind kein Maßnahmenkatalog zum Erfüllen arbeitsschutzrechtlicher Regeln und Vorschriften. Sie benennen Anforderungen an das Management, welche die Organisation des Arbeitsschutzes betreffen.

Zusätzlich zu den sechs dokumentierten Verfahren nach DIN EN ISO 9001 fordern die MAAS-BGW sieben schriftliche Festlegungen zum Arbeitsschutz.


Als von der BGW akkreditierte Zertifizierer bietet Ihnen die 3cert GmbH eine kombinierte Zertifizierung Ihres Managementsystems nach der DIN EN ISO 9001 und der MAAS-BGW an. Unsere Auditoren sind aktiv im Gesundheitswesen tätig und besitzen eine zusätzliche Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Rückerstattung von Zertifizierungskosten durch die BGW
Prämienhöhe bei erfolgreicher Zertifizierung: 50 % der Zertifizierungskosten bis maximal 50 % des Jahresbeitrages
Kosten, die nicht durch die Prämie abgedeckt sind:
 Kosten für Vor- und Nachaudits
 Kosten für die Registrierung (Zertifikate) und Veröffentlichung
 Reisekosten, Spesen und Übernachtungskosten der Auditoren
 Umsatzsteuer


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